Zertifizierung

Eine Zuchtstättenkontrolle für Neuzüchter ab dem 10.05.2008 ist Pflicht, für bestehende Züchter freiwillig. Diese wird bei Beantragung des Zwingernamens durchgeführt, und dann immer bei einer Wurfabnahme kontrolliert.

 

Die Zuchtstättenkontrollen und auch die Zertifizierungen werden von einem Zuchtwart oder einem Beauftragten der DKZ e.V. ausgeführt.

 

Eine Zuchtstätten-Zertifizierung ist für alle Züchter freiwillig, der Züchter erhält über das Ergebnis ein Zertifikat und darf dieses für ein Jahr führen. Für die Verlängerung des Zertifikates muss die Zuchtstättenzertifizierung jährlich wiederholt werden.

 

Züchter die das Zertifikat erhalten haben, dürfen dieses Emblem( für die Zeit der Gültigkeit) auf ihrer HP führen.

Die Zuchtwarte oder Beauftragten der DKZ e. V. müssen zur Ausstellung des Zertifikats den ausgefüllten Bogen der Zuchtstättenkontrolle an die DKZ e.V. zurücksenden.