Einladung zur Jahreshauptversammlung am
09.05.26 in Herne Details folgen
Herzlich Willkommen auf der Internetseite des
Allgemeinen Club der Hundefreunde Deutschland e.V.
Bitte beachtet Sie für eventuellen Zuchttauglichkeiten Punkt 5 der Zuchtordnung:
Die Voraussetzung zur Prüfung der Zuchttauglichkeit hat ein Hund erfüllt, wenn er ab der Jugendklasse auf drei vom A. C. H. Deutschland e. V. anerkannten Ausstellungen vorgestellt wurde. Bei mindestens einer der Ausstellungen muß der Hund in der Offenen Klasse ausgestellt worden sein und die Mindestqualität „vorzüglich“erreicht haben,
Das bedeutet, dass diese Ausstellungen regulär besucht werden sein müssen.
Das heißt: Die Onlineausstellung finden in Bezug auf die Zuchttauglichkeit keine Gültigkeit im A.C.H. Deutschland e. V. !!!!
Vielen Dank.
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch den Einbau eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mitzuverantworten hat. Dies kann, so das Landgericht Hamburg, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
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